§ 49 StVO

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Ist ja wohl der Hammer: Da lieg ich jetzt seit einer Woche im Krankenhaus und jetzt habe ich Post von der Polizeibehörde. Anhörungsbogen, blabla „Herbeiführen eines Verkehrsunfalles durch Unachtsamkeit“ Hierbei handelt es sich um eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Ich find ja, ein 5-fach gebrochenes Bein reicht als Buße. Aber hier in Deutschland muß ja alles seine Ordnung… Wenn ich daheim bin, stell ich mal das Röntgenbild rein