„Bike- Palast“ – 24 Monate gesetzliche Garantie?

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Nach einem knappen Jahr war das Laufrad von Fulcrum hin:

Schrott…

.

Auf einem asphaltierten Feldweg gab es unvermittelt einen Ruck, und danach schlug das Rad bei jeder Umdrehung. Ein Riß im Felgenbett, einfach so, die Felgenkanten sind ja sichtbar uneschädigt.

Also wandte ich mich vertrauensvoll an Herrn Jens Hecker, Inhaber des Onlineversenders, um das defekte Laufrad zu reklamieren, und schickte dieses ein.

Kurze Zeit später erhielt ich von der Firma „Bike Deals„, die ein Herr Hecker betreibt,

folgende Antwort:

„wie besprochen haben wir Ihr Fulcrum Laufrad beim Hersteller reklamiert. Leider befindet sich das Laufrad ausserhalb der Herstellergarantie von 12 Monaten, aus diesem Grund ist es uns und dem Hersteller nicht möglich Ihnen das Laufrad kostenfrei zu ersetzen bzw. instandzusetzen.

 

Um die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten in Anspruch nehmen zu können müssten Sie uns oder dem Hersteller nachweisen das, dass Laufrad vom Kaufdatum an diesen Fehler aufgewiesen hat. Diese Tatsache können wir ausschließen da wir Ihnen einwandfreie und absolut neue funktionsfähige Ware ausgeliefert hatten.“

Dieser Versandhändler ist m.E. äußerst empfehlenswert….