Blumen zum Valentins – tag

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Fälschlich wird behauptet, man müsse am Valentinstag seiner Liebsten Blumen schenken.

Auf  infame Weise bemächtigte sich hier die Gärtner/Süßwareninnung des Gedenkes eines der wirklich größten deutschen(bairischen) Künstlers,  Wortakrobaten und Radfahrerfreundes:

Originalfoto
Originalfoto eines Ausdruckes

Karl Valentin (‚faləntin) 4.6.1882 – 9.2.1948

 Valentin war sich  schon im letzten Jahrtausend des ambivalenten Verhältnisses zwischen Radfahrer auf der einen, und Kraftfahrer und Behörden auf der anderen Seite bewußt, wie er in dem Dialog „Radfahrer und Verkehrsschutzmann“ deutlich macht:

Ein Radfahrer wird gemaßregelt, weil er an seinem Fahrrad eine Hupe angebracht hat, er müsse aber eine Glocke verwenden, denn: eine Hupe sei für Autos, weil die nicht hupen sollen (siehe auch: §16 StVO)

Wer wie Mäxx regelmäßig ein Fahrrad mit Anhänger fährt, kann nachvollziehen, was den Künstler im Folgenden zu der Debatte Fahrrad und Zuladung im Straßenverkehr bewegt haben muß:

Pflaster
Pflastersteine

Der Schutzmann bemängelt weiterhin eine Ladung Ziegelsteine auf dem Gepäckträger, für die Karl Valentin eine Erklärung liefert, die nur einem Randonneur einfallen kann:

Diese erleichtere ihm das Fahren bei Gegenwind, bei anderer Gelegenheit habe er ohne die schweren Steine wegen starken Windes ein ganz anderes Ziel erreicht, als er ursprünglich geplant hatte, nämlich Schwabing statt Sendling.

Wie seine charakteristisch hagere, fast kachektische Gestalt vermuten läßt, ist Karl Valentin wohl nicht nur ein begnadeter Komödiant und Satiriker, sondern auch ein großer Radfahrer gewesen.

1961

vor 55 Jahren, hat der Regisseur Axel von Ambesser erstmalig wieder eines seiner Theaterstücke in Wien inszeniert, und so dazu beigetragen, daß Karl Valentin auch uns Radfahrern unvergessen bleibt.

Die Quellen entstammen der Plattform Wikipedia, deren Authentzität bekanntlich umstritten ist. Der Verfasser äußert hier eine eigene Interpretation u.U. mißverstandener Quellen ohne Anspruch auf Richtigkeit der Darstellung. Es liegt nicht in seiner Absicht, den Künstler zu diskreditieren oder dessen Rechtsnachfolger zu schädigen.