Rechtsfahrgebot (§2 Abs.2 StVO)

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Situation 1

Heute früh, Stiftsallee Minden:

Bin doch richtig, oder?
Bin doch richtig, oder?

Mir entgegen kommt einer mit roter Wolfskin Jacke, Helm und soner grauen Stutzer Rotzbremse, macht einen demonstrativen Schlenker in die Mitte des Radweges, dann noch einen direkt vor mich, so´n Verkehrserzieher halt, Recht und Ordnung sind ein höheres Gut als die eigene Gesundheit…      schließlich weicht er aus und passiert mich, „rechts fahren!“ bellt er böse.

Diese Markierung hatter wohl aus seiner Richtung vor Aufregung übersehen:

bis hier Gegenverkehr zu erwarten!
bis hier Gegenverkehr zu erwarten!

Drum schicke ich ihm ein fröhliches „mach ich doch, Idiot!“ hinterher

Er meinte wohl, daß ich das RECHTSFAHRGEBOT beachten, heißt in diesem Fall, auf der anderen Straßenseite hätte fahren müssen.

Situation 2

Einseitiger Radweg für beide Richtungen nach Enzen/ Schaumburg:

In der Mitte fährt schlingernd eine Person auf mich zu.

Ich halte mich scharf rechts, um meine Absicht zu verdeutlichen, auf „meiner“ rechten Fahrbahnseite zu fahren.

Die Person hält direkt auf mich zu und landet schließlich , wutentbrannt „Arschloch!“ brüllend, rechts von mir im Feld.

Situation 3

Beidseitiger Radweg Portastraße/Minden:

Ich befahre rechtsseitig stadteinwärts „meinen“ Radweg, mir kommt ein Radfahrer entgegen, unbeleuchtet, Telefon am Ohr, meiner ansichtig wechselt er auf die von mir aus rechte Seite der Spur, sprich: den Gehweg, offenbar in dem Bewußtsein, auf der falschen Straßenseite unterwegs zu sein, um nun mir „meinen“ Radweg freizumachen.

Genauso doof:

Wenn er mir durch konsequentes Fahren auf der rechten Seite signalisieren würde, daß er sich ans „Rechtsfahrgebot“ hält, könnte ich immerhin davon ausgehen, daß wir regelrecht aneinander vorbeifahren werden. (auch wenn er eigentlich falsch fährt). Tritt jetzt beispielsweise ein Fußgänger auf den Gehweg, wird es eng, weil der Radfahrer ja ausweichen wird…

Situation 4

Minden/ Radunterführung „Birne“ Richtung Hotel Bad Minden

Ich biege rechts unter die erste Brücke ein, vorsichtig, wegen schlechter Sichtverhältnisse in der Morgendämmerung. Tatsächlich fährt unter der Brücke ein Radfahrer auf meiner Seite stoisch auf mich zu, auf ein fröhliches „Kuckuck“, kommt ein wütendes:“Ich seh dich doch!“ zurück.

Meister, das weiß ich aber nicht, signalisier das doch irgendwie!

manchmal biste einfach radlos....
manchmal biste einfach radlos….

Situation 5

Minden/Kutenhausen, Ecke Kutenhauser Straße/ Am Kortenhoop:

Die junge Dame biegt aus „Am Kortenhoop“ direkt links in den Radfahrerschutzstreifen ein und fährt die 100m zum EDEKA in den Gegenverkehr hinein…

Vor dem Beschluß der gesetzlichen Regelung eines Rechtsfahrgebotes für die Bundesrepublik Deutschland war es seit der Antike so, daß „Verkehrsteilnehmer“ einander links passierten. Das wird einfach eine logische Entwicklung gewesen sein, weil mit steigendem Verkehr ein reibungloser Fluß nur funktionieren kann, wenn eine Regel besteht.

Kaiser Napoleon Bonaparte änderte dann für Europa die Regel auf Rechtsverkehr, weshalb auch immer, wahrscheinlich nur um sich als Ansager zu profilieren. (Drum heißt´s ja beim Bund auch „rechte Hand ans Koppelschloß“ = eigentlich egal, aber hier isses halt anders).

Zu rechts oder links kann man stehen, wie man will, zu Regeln auch, aber wenn man sichere Radwege fordert, sollte man sich zuerst einmal auch einer sicheren, für alle durchschaubaren Fahrweise befleißigen. Grad, wenn man ohne Helm unterwegs ist.

Weitere Informationen zu Radwegen gibt es hier