Abstand von Radfahrern – eine Faustregel

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Eine häufige Gefährdung von Radfahrern hat ihre Ursache in zu geringem Abstand vorbeifahrender oder überholender Kraftfahrzeuge:

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heeeeeeee!!!

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Die Gesetzgebung fordert einen Abstand von Kfz zu Radfahrern von mindestens 1,50m.

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Kommentar Deutscher Anwaltsverein

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Ferner soll jedes Fahrzeug einen Sicherheitsabstand von 75 – 80cm zum Fahrbahnrand einhalten.

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Also auch Radfahrer.

Ich mach das übrigens auch, damit ich, wenn folgende Faustregel nicht befolgt wird, noch Raum zum Ausweichen hab.

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Bewegt sich der Radfahrer auf einem Fahrradschutzstreifen, so gilt für überholende Fahrzeuge wieder die Regel 1,50m Abstand, also 2,30m vom Fahrbahnrand.

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Ist die Straße dann zu schmal, darf eben nicht überholt werden!!!

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Die Faustregel:

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Die durschnittliche Armlänge eines Erwachsenen beträgt ca. 78cm.

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Klopft es also an die Seitenscheibe,

poch,poch…

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oder knallt gar die Faust  auf die Scheibe,

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wumm!

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bist du mit deiner Karre viel zu dicht dran!

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Und das ist nicht cool, witzig oder „halb so schlimm“,  es gefährdet unser Leben und unsere Gesundheit.

Übrigens auch euren Lack, und die Außenspiegel, das ist vielleicht schlimm genug

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KAPIERT?

KAPIERT???