Eine häufige Gefährdung von Radfahrern hat ihre Ursache in zu geringem Abstand vorbeifahrender oder überholender Kraftfahrzeuge:
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Die Gesetzgebung fordert einen Abstand von Kfz zu Radfahrern von mindestens 1,50m.
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Kommentar Deutscher Anwaltsverein
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Ferner soll jedes Fahrzeug einen Sicherheitsabstand von 75 – 80cm zum Fahrbahnrand einhalten.
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Also auch Radfahrer.
Ich mach das übrigens auch, damit ich, wenn folgende Faustregel nicht befolgt wird, noch Raum zum Ausweichen hab.
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Bewegt sich der Radfahrer auf einem Fahrradschutzstreifen, so gilt für überholende Fahrzeuge wieder die Regel 1,50m Abstand, also 2,30m vom Fahrbahnrand.
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Ist die Straße dann zu schmal, darf eben nicht überholt werden!!!
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Die Faustregel:
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Die durschnittliche Armlänge eines Erwachsenen beträgt ca. 78cm.
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Klopft es also an die Seitenscheibe,
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oder knallt gar die Faust auf die Scheibe,
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bist du mit deiner Karre viel zu dicht dran!
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Und das ist nicht cool, witzig oder „halb so schlimm“, es gefährdet unser Leben und unsere Gesundheit.
Übrigens auch euren Lack, und die Außenspiegel, das ist vielleicht schlimm genug
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