Auf diesen Leserbrief hin bekam ich Post von Herrn W. aus Minden, der gerne wissen möchte, weshalb ich die „Radwege“ Stift- bzw. Marienstraße in Minden als „lebensgefährlich“ bezeichne.
Das Wetter war ja schön, gestern.
Radeln wir also aus der Kutenhauser Str. mal in die Stiftstraße:
Das Durcheinander beginnt endgültig:
doch: nein, das aufgemalte Fahrradsymbol und die farbliche Absetzung der linken Bürgersteighälfte implizieren hier das Vorhandensein eines Radweges, jedoch sind beide Möglichkeiten nicht als „benutzungspflichtig“ gekennzeichnet.
will ich an dieser Stelle nicht abbbiegen, sondern geradeaus, muß ich mich in die Fahrbahnmitte fädeln, um dann festzustellen:
Drehen wir lieber um, und fahren wieder raus:
Wenn ihr noch könnt, fahren wir jetzt mal die Marienstraße, auch mit dem Rad:
Dann mal wieder raus aus der merk – würdigen Stadt:
vorausgesetzt, es knallt einem nicht von links ein Radler rein, weil an der abknickenden Vorfahrt kein Hinweis auf aus der Innenstadt querende andere Radler steht:
Dafür kommen wir dann zum Bereich WEZ, wo den benutzungspflichtigen Teil des Radweges kein Radfahrer mit Verstand benutzen mag, weil ein gewisser Teil der WEZ Kunden eben diesen vermissen läßt, und teils ohne zu schauen, teils vorsätzlich zu Notbremsungen zwingt:
Herr W. fragt im Prinzip, warum ich böse Worte für Radwege finde, wenn es dort doch keine gibt
( benutzungspflichtige, meint er).
Ich denke, daß diese Fotostrecke deutlich genug zeigt, daß er damit im Großen und Ganzen Recht hat,
aber:
Das Vorhandensein rot bemalter oder gepflasterter Bahnen mit Fahrradsymbolen drauf kennzeichnet keinen benutzungspflichtigen Radweg, impliziert aber dem Autofahrer das Vorhandensein eines solchen.
Die typische, hier noch harmlose Reaktion des Deutschen Automichels:
Durch die äußerst lückenhafte und irreführende Kennzeichnung wissen weder Auto- noch Radfahrer, woran sie sind.
Zweifellos ist das Radfahren auf der Stiftstraße gefährlich, die Qualität des dort lückenhaft als „benutzungspflichtig“ zu erkennenden Radwegs erfüllt aber genau die Kriterien, welche andere Gemeinden zum Abschaffen der Benutzungspflicht veranlassen:
nämlich Studien, die belegen, daß innerorts mehr Radfahrer auf Radwegen zu Schaden kommen, als auf der Straße
Tatsache ist, das die Kennzeichnung eines Radweges als „benutzungspflichtig“ für denselben faktisch kein Qualitätsmerkmal darstellt, weil Radwege nicht für, sondern wegen Radfahrern gebaut werden.
Deshalb meine Meinung als Radfahrer zu den beschriebenen Straßen:
Das kann man so machen.
Aber dann isses halt Kacke.
Und lebensgefährlich.