Um das vorwegzunehmen: Natürlich denke auch ich, daß ein Mensch, den ein Anderer schuldhaft schwer verletzt, von dessen Versicherung in vollem Umfang Leistungen zur Kompensation bzw. Wiederherstellung erhalten sollte.
Unstrittig ist aber eben auch, daß die Verletzungen der Klägerin in diesem speziellen Fall mit dem Tragen eines Helmes wohl deutlich geringer ausgefallen wären.
Nun hat der BGH deren Forderungen im vollen Umfang bestätigt, indem er festgestellt hat, daß es keine Pflicht zum Tragen eines Helmes beim Radfahren gibt, somit die Versicherung des Verursachers im Unrecht sei. Ist sie rein faktisch aber doch, die Frau wäre nicht so schwer verletzt worden, das ist mit Recht zu vermuten.
Wenn sich eine Sprecherin des ADFC jetzt in den Medien mit der Aussage präsentiert, nun hätten 30.000 000 Radfahrer in Deutschland endlich Rechtssicherheit, dann frage ich mich, wo zumindestens der Halbsatz bleibt:
„Wir empfehlen allerdings trotzdem das Tragen eines Fahrradhelmes auch auf Kurzstrecken.“
Hier schickt die selbsternannte Lobby der Radfahrer m.E. ein falsches Signal. Es muß in die Köpfe der Leute, daß ein – ordentlich angepaßter – Helm auf den Kopf gehört, weil er das Leben retten kann. mehr
Die Schäden an Deiner Frisur, welche ein Neurochirurg verursacht, schafft kein Helm
Ich fand Helm auch immer doof, zum Glück bin ich rechtzeitig zur Vernunft gekommen, sonst wäre ich wohl tot, siehe Foto oben.
Nun ist der Gesetzgeber, wie ich denke, gefordert.