Also, ich sach ma so:
Bei solchem Dreckwetter kann einem wegen schlechter Sicht schon mal entgehen,
daß der „Radweg“ Stiftstraße stadtauswärts
erstens: wegen der Enge und der Bäume und
zweitens: wegen schlampig gesicherter Baufahrzeuge heute um 14:35 Uhr
nicht sicher befahrbar war und ist.
Daß Fahrräder mit Anhänger von der Radwegbenutzungspflicht nicht erfaßt werden,
weiß auch so mancher Verkehrspolizist nicht…
Aber daß :
Hupen zur Maßregelung innerorts unzulässig,
dichtes Vorbeifahren
und
Gestikulieren
u.U. Nötigung darstellen,
das sollte man als Fahrlehrer wissen.
Fairerweise sollten Sie ihrem Eleven die Kohle für diese Stunde wiedergeben.